S4

Presseerklärung der Bürgerinitiative zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes zum Planabschnitt 1 der S4 (Hasselbrook bis Luetkensallee)

Das Bundesverwaltungsgericht wird nach der eintägigen Verhandlung des 28. September 2021 am 5. Oktober entscheiden, dass der erste Abschnitt der Fehlplanung der S4 und der parallelen, direkt durch das Hamburger Stadtgebiet führende Güterzugrennstrecke mit ca. 100 überlangen Güterzügen pro Tag jedenfalls rechtlich nicht zu beanstanden ist.

Die Bürgerinitiative und ihre Mitglieder bedauern sehr, dass die fünf Richter, die über die Klage mehrerer Anlieger im Abschnitt 1 gegen das Vorhaben zu entscheiden hatten, jedes Argument der Bahn, auch wenn es nicht belegt war, als plausibel bezeichneten, sodas selbst die anwesenden Gutachter, die für die Kläger den Planungsirrsinn der Bahn belegt hatten, äußerst verwundert waren.
Man könnte jetzt juristische Detailkritik ab der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts üben, nur hilft es jetzt nicht weiter.
Es wird also zumindest der erste Planungsabschnitt der ausgebauten Güterzugstrecke für überlange Güterzüge mit hoher Frequenz und das Anhängsel S4 gebaut werden.


Wohlgemerkt, nicht die S4 ist problematisch, sondern der Ausbau der vorhandenen Strecke als Güterzug-„Autobahn“, mit dem der Senat das Prestigeobjekt S4 weitgehend durch Bundesgelder finanziert, weil für die Güterzugstrecke Gelder des Bundes für die S4 reichlich fließen.
Also folgen jetzt der Ausbau der vorhandenen Strecke für die überlangen Güterzüge und die S4 in dem drei Kilometer langen 1. Abschnitt mit neuen kurz hintereinander folgenden Bahnhöfen, bei denen sich nach Behauptung der Bahn die Passagierzahlen im Vergleich zum noch bestehenden Bahnhof Wandsbek um 1000% (kein Schreibfehler!!!) erhöhen sollen.

Vorfahrt für das bessere Konzept = Rücksicht auf die Anwohner Bürgerinitiative an der Bahnstrecke Hamburg–Lübeck e.V. Kein EU-Gütertransitgleis durch dicht besiedeltes Gebiet Wandsbek • Tonndorf • Rahlstedt • Ahrensburg • Delingsdorf • Bargteheide • Bad Oldesloe • Reinfeld • Lübeck-Niendorf/Moisling was das Gericht nicht anzweifelte, obwohl die Anwohner mittels eines renommierten Gutachters zeigen konnten, dass diese Zahlen jeder nachvollziehbaren Grundlage entbehren.


Ob jedoch die gesamte geplante Strecke einschließlich der Güterzugrennbahn bis nach Ahrensburg und darüber hinaus je gebaut werden kann, ist noch völlig offen, denn der Planfeststellungsbeschluss für den Bauabschnitt 2 mitten durch Rahlstedt liegt noch nicht einmal vor. Die Anlieger des zweiten Abschnittes, die enteignet werden, weil die Güterzugstrecke durch die Gärten vieler Anwohner führen soll, können dann dagegen klagen.

Und wenn die Strecke, wie vorgesehen durch das Naturschutzgebiet der höchsten Schutzstufe führt, dürfte es endgültig zum Schwur kommen. Auch deshalb werden wir uns weiter wehren und gerade auch politisch die Alternative einer Fern- und Güterzugstrecke entlang der A 1 verfolgen.
Die Gutachter haben in der Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht gezeigt, welche riesigen Vorteile diese Variante hätte. Die S4 könnte auf den ohnehin schon vorhandenen Gleisen den gewünschten ÖPNV für die Fahrgäste (Pendler) pünktlich im 10-20 Minutentakt erfüllen ohne Lärm und ohne Enteignungen.

Nur leuchtet diese Lösung zwar allen Fachleuten, nicht aber den Hamburger Politikern und nicht der ja nicht gerade als kundenfreundlich bekannten Bahn ein. Auch gerade weil nach Auffassung der Bürgerinitiative von einem Fehlurteil des Bundesverwaltungsgerichts ausgegangen werden darf, dürfen wir jetzt nicht aufhören und die betroffenen Bürger entlang der Strecke animieren, weiterhin für die Rechte zu kämpfen und dem Unsinn Einhalt zu gebieten.

Nach dem Prozess ist vor dem Prozess. Immerhin haben wir die sachliche Unsinnigkeit der Planung beweisen können, wenn es auch nach Auffassung der gegenüber der Bahn und der Planung ungemein unkritischen Richter nicht gereicht hat, auch die juristische Unsinnigkeit der Planung nachzuweisen. Schön wäre es, wenn sich auch mal die verantwortlichen Politiker, jetzt nach der Wahl, nicht in ihre politischen aber unsachlichen Entscheidungen verbeißen würden und einmal Vernunft walten ließen - trotz aller politischen Festlegungen, die vor vielen Jahren in Unkenntnis der tatsächlichen Gegebenheiten und Alternativen getroffen wurden.

Viele Grüße
Claus-Peter Schmidt
1.Vorsitzender

Website der Bürgerinitiative

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